Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchgemeinde nach außen und regelt sämtliche die Kirchgemeinde betreffenden Angelegenheiten. Er wird für die Dauer von sechs Jahren demokratisch gewählt und trifft sich monatlich. Einzelaufgaben werden in Ausschüssen behandelt.
Im Kirchenvorstand der Legislatur 2008 bis 2014 sind jetzt folgende Gemeindeglieder: